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HERMRECK Rechtsanwälte PartmbB – wir verstehen uns als rechtliche Berater mit unternehmerischem Ansatz. Wir zeigen Ihnen pragmatische Lösungswege auf und setzen diese mit Gespür für die richtige Verhandlungsstrategie in Ihrem Interesse um. Wir verbinden rechtliche Beratung auf höchstem Niveau mit einer wirtschaftlich orientierten Hands-on-Mentalität, um Sie schnell und effektiv an Ihr Ziel zu bringen.

Mit uns haben Sie einen kompetenten und durchsetzungsstarken Partner an Ihrer Seite, der Ihr operatives Vorgehen rechtlich absichert, in wirtschaftsrechtlichen Konflikten für Sie streitet und Ihnen nicht nur rechtliche Risiken, sondern vor allem Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.

Team

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Dr. Christina Hermreck
Rechtsanwältin · Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht
Betriebswirtin (IWW)

Kontakt:
hermreck@kanzlei-hermreck.de

Dr. Christina Hermreck

Frau Dr. Hermreck ist seit 2001 als Rechtsanwältin tätig. Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist die wirtschaftsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen. Aus ihrer mehrjährigen Inhouse-Tätigkeit in einem börsennotierten Maschinenbau-Konzern ist sie mit den unternehmerischen Belangen ihrer Mandanten bestens vertraut. Auch die Unternehmensberatung jenseits der Juristerei gehört zum Portfolio von Frau Dr. Hermreck.

Frau Dr. Hermreck berät ferner sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und übernimmt die Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Des Weiteren gehört die insolvenzrechtliche Beratung von Gläubigern, Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Krise und Insolvenz des Unternehmens zu ihrem Portfolio, ebenso die Betreuung von Investoren bei Unternehmenstransaktionen (M&A) mit und ohne insolvenzrechtlichem Bezug. Frau Dr. Hermreck kann dabei u. a. auf eine langjährige Berufserfahrung in der Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung zurückgreifen.

Frau Dr. Hermreck hat u. a. bei CMS Hasche Sigle und Brinkmann & Partner mit Stationen in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Warschau und Cardiff sowie als Inhouse-Anwältin in einem DAX-Konzern gearbeitet. Ihr Studium absolvierte sie in Münster und Heidelberg. Sie hat bei Prof. Bork (Universität Hamburg) promoviert. Seit 2015 ist sie in eigener Kanzlei tätig.

Frau Dr. Hermreck ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Insolvenzrecht sowie Betriebswirtin (IWW).

  • Die Mühe lohnt sich – Betriebliches Eingliederungsmanagement (gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Ulrike Weber), Personalwirtschaft 2018, 51 ff.
  • Bugwelle ade – Passiva II ahoi!, NJW-Spezial 2018, 149 f.
  • Das Nachlassinsolvenzverfahren, NJW-Spezial 2017, 149 f.
  • Können Bilder diskriminieren?
    (gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Ulrike Weber) Personalwirtschaft 2016, 50 ff.
  • Die von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen, NJW-Spezial 2016, 553 f.
  • Arbeitseinkommen in der Insolvenz, NJW-Spezial 2016, 597 f.
  • Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren, NJW-Spezial 2015, 149 f.
  • Wirkungen der Insolvenzeröffnung bei Vertragsübernahme, NJW-Spezial 2014, 533 f.
  • Das englische Insolvenzverfahren aus Sicht eines deutschen Gläubigers, NJW-Spezial 2013, 597 f.
  • Die Insolvenzanfechtung gegenüber dem Zahlungsmittler, NJW-Spezial 2013, 533 f.
  • Doppelbesicherte Drittdarlehen in der Insolvenz, NJW-Spezial 2011, 597 f.
  • Rechtshandlung des Schuldners i.S. des § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung, NJW-Spezial 2011, 533 f.
  • Die Insolvenzanfechtung gegenüber Arbeitnehmern, NJW-Spezial 2011, 149 f.
  • Der Befreiungsanspruch in der Insolvenz, NJW-Spezial 2010, 213 f.
  • Der europäische Zahlungsbefehl, Rzeczpospolita v. 19.04.2006Der Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz im deutschen und polnischen Insolvenzrecht, Dissertation Hamburg, 2006
  • Insolvenzanfechtung der Arbeitnehmervergütung, Arbeitsrecht aktiv 2005, 120 f.

Prof. Dr. Kai Trams

Die anwaltliche Tätigkeit von Prof. Dr. Trams umfasst die wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen, mit besonderen Schwerpunkten im Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät und vertritt er Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, der Vertragsgestaltung sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im Insolvenzrecht gehören Gläubiger, Geschäftsführer und Gesellschafter zu seinen Mandanten, die er u. a. im Insolvenzanfechtungsrecht und in Haftungsfragen berät.

Neben der klassischen anwaltlichen Beratung und Prozessvertretung unterstützt Prof. Dr. Trams unsere Mandanten auch durch Mitarbeiterschulungen zu rechtlichen Themen.

Prof. Dr. Trams ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig. Parallel lehrt er seit 2009 als ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Internationales Privatrecht an der International School of Management (ISM).

Prof. Dr. Trams hat im Kölner Büro der deutschen Großkanzlei GÖRG Rechtsanwälte gearbeitet und absolvierte ein Secondment bei der Kanzlei Nabarro LLP in London. Er verfügt über eine betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung des IWW-Instituts der Fernuni Hagen und hat den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert. Herr Prof. Dr. Trams veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften zu aktuellen juristischen Themen.

  • Die Insolvenzsicherung von Versorgungszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern, NJW-Spezial 2017, 533 f.
  • Die Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters, NJW-Spezial 2016, 149 f.
  • Haftung von Sach- und Insolvenzverwalter im Vergleich, NJW-Spezial 2015, 597 f.
  • Haftung des GmbH-Gesellschafters für Gesellschaftsschulden, NJW-Spezial 2015, 533 f.
  • Ausufernder Anwendungsbereich der Vorsatzanfechtung? NJW-Spezial 2014, 597 f.
  • Insolvenzanfechtung im Spannungsfeld zwischen Vor- und Hauptpfändung, NJW-Spezial 2014, S. 213 f.
  • Vorsatzanfechtung bei Einschaltung eines uneigennützigen Treuhänders, NJW-Spezial 2012, 533 f.
  • Verwalterwahl nach ESUG – Revolution oder Sturm im Wasserglas?, NJW-Spezial 2012, 149 f.
  • Gesetz zu weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), NJW-Spezial 2011, 149 f.
  • Die Schiedsgerichtsbarkeit in nationalen und internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten, Jahrbuch Accounting, Taxation & Law, ISM-Schriftenreihe Band 14 (2011), S. 79-100
  • Die Gläubigerversammlung: Einberufung und Beschlussfassung, NJW-Spezial 2010, 469 f.
  • Die Gläubigerversammlung: Rechtsstellung, Teilnahme und Kompetenzen, NJW-Spezial 2010, 405 f.
  • Antragsrechte und Antragspflichten bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungs- unfähigkeit und Überschuldung, Jahrbuch Accounting, Taxation & Law, ISM-Schriftenreihe Band 10 (2010), S. 149-162
  • Rechte und Pflichten des Gläubigerausschussmitglieds, NJW-Spezial 2009, 181 f.
  • Der Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren, NJW-Spezial 2009, 117 f.
  • Rechtsfolgen der Gesellschafterinsolvenz bei einer aus zwei Personen bestehenden GbR mit gesellschaftsvertraglich vereinbarter Fortsetzungsklausel, NZG 2008, 736 ff.
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Prof. Dr. Kai Trams
Rechtsanwalt · Partner

Kontakt:
trams@kanzlei-hermreck.de

Leistungen

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Arbeitsrecht

  • Betreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in individualarbeits-rechtlichen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
  • Kündigungsschutzprozess
  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Begleitung von Restrukturierungen
  • Strategische Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten


Gesellschaftsrecht

  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
    in gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • Begleitung von Unternehmenstransaktionen/M&A,
    Unternehmensgründungen


Erbrecht

  • Unternehmensnachfolge
  • Begleitung von Erbauseinandersetzungen
  • Erstellung von Testamenten etc.


Insolvenzrecht

  • Vertretung von (Sicherungs-) Gläubigern im Insolvenzverfahren
  • Beratung von Geschäftsführern in Krise und Insolvenz
  • Insolvenzanfechtung

Kontakt

HERMRECK Rechtsanwälte PartmbB

Weidenallee 26a
20357 Hamburg

Tel.: +49 (0) 40 319 768 65

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